Allgemeine Geschäftsbedingungen

Achtung: Die Hüpfburg darf nur von Kindern benutzt werden. Der Mieter übernimmt die volle Haftung für alle Sach- und Personenschäden, die mit dem Gebrauch des Gerätes entstehen können.

Der Vermieter übergibt das Gerät nach bestem Wissen in gebrauchsfähigen Zustand, übernimmt aber keine Haftung und keinen Schadensersatz, wenn sich bei Gebrauch ein Funktionsmangel herausstellt. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter alle Schäden und Funktionsmängel, die sich bei Gebrauch herausstellen, unmittelbar bei Rückgabe anzuzeigen. Bei Beschädigungen, Verschmutzungen oder Verlust haftet der Mieter. Ihm werden dann die Kosten für die ordnungsgemäße Instandsetzung, Wertverluste oder Kosten der Wiederbeschaffung in Rechnung gestellt.

Gerichtsstand für evtl. Auseinandersetzungen aus dieser Vereinbarung ist Herzberg am Harz.

Eine Buchung z.B. über Homepage, etwaiger Schriftverkehr etc. ist eine Reservierung für die jeweilige Hüpfburg, aber noch kein verbindlicher Mietvertrag. Der Vermieter behält sich vor, bei widrigen Wetterbedingungen- bzw. Umständen oder aus Sicherheitsgründen die Hüpfburg nicht aufzubauen, bzw. zu betreiben oder herauszugeben. Die max. Mietdauer pro Tag beträgt 10 Std.( 9.00 – max. 19.00 Uhr) doch aber spätestens 1 Std. vor Sonnenuntergang erfolgt dann der Abbau der Hüpfburg.

Bei Selbstabholung ist eine Kaution in Höhe von 50,-€ zu zahlen, bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Hüpfburg erfolgt dann die Rückzahlung der Kaution.

Gebrauchs- und Sicherheitshinweise: